airsight News

Sie können im Folgenden eine kurze Übersicht über aktuelle Neuigkeiten rund um airsight-Projekte, Lehrgänge und Software finden.

airsight vom BMVI als Stelle zur Prüfung von BNK-Systemen benannt

airsight wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen benannt.

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airsight wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen benannt.

Hintergrund von bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen

Windenergieanlagen (WEA) können eine Gefahr für tieffliegende Luftfahrzeuge darstellen. Um Risiken zu minimieren, müssen relevante Luftfahrthindernisse und WEA in der Nacht befeuert werden.

Die übliche Befeuerung von WEA in Deutschland besteht i.W. – unabhängig davon, ob sich ein Flugzeug oder Hubschrauber in der Nähe befindet oder nicht – aus dauerhaft rot blinkenden Lampen und hat in der Vergangenheit oft zu Unmut bei der lokalen Bevölkerung geführt.

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) verlangt nunmehr die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen. Diese BNK-Systeme aktivieren bzw. deaktivieren die Befeuerung in Abhängigkeit von der Anwesenheit von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Windparks. Hierdurch soll u.a. die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung erhöht werden.

airsight – vom BMVI als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen benannt

In technischer Hinsicht stehen unterschiedliche Funktionsprinzipien für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zur Verfügung, bspw. bisherige Lösungen mittels Radar. Das EEG sieht ausdrücklich auch die Verwendung von transponderbasierten BNK-Systemen vor – die technischen Vorgaben wurden nun mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) eingeführt.

Gemäß AVV Kennzeichnung sind BNK-Systeme durch eine vom BMVI benannte Stelle zu prüfen. Hierbei ist einerseits eine Baumusterprüfung für das BNK-System durchzuführen. Andererseits sind die Systeme im jeweiligen Windpark hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten zu untersuchen (standortbezogene Erfüllung), welches die flugbetriebliche Prüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit eines BNK-Systems beinhaltet.

airsight wurde kürzlich vom BMVI als Stelle zur Prüfung von BNK-Systemen benannt und kann somit die notwendige Baumusterprüfung mit den Herstellern durchführen sowie die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen für den jeweiligen Windpark untersuchen.

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