AGB airsight GmbH

I. Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Allen Leistungen der airsight GmbH liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde.

1.2 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn die airsight GmbH sich schriftlich oder ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen von ihnen einverstanden erklärt hat.

1.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

2. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

2.1 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt das dem Kunden unterbreitete Angebot. In diesem Fall halten die Mitarbeiter der airsight GmbH die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest.

2.2 Soweit es sich um Überlassungsvergütung handelt, richtet sich die Höhe der Überlassungsvergütung nach dem Einsatzumfang. Die Höhe der Vergütung wird bei der Bestellung mit einem Bestellformular durch den Kunden sowie Bestätigung der Bestellung durch die airsight GmbH festgestellt. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zu zahlen.

2.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die airsight GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Das Recht, den Nachweis eines höheren, vom Kunden verursachten und von diesem zu ersetzenden Schadens zu erbringen bleibt vorbehalten. Weist demgegenüber der Kunde nach, dass als Folgen des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist, so ist der Kunde nur zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

2.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der airsight GmbH anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

2.5 Die airsight GmbH behält sich das Eigentum an Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Das gilt auch für eventuell mit übertragene Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.

2.6 Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutpflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die airsight GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die airsight GmbH teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

2.7 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die airsight GmbH im Zusammenhang mit einer Softwareüberlassung erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung des Programmpakets. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.

3. Schweigepflicht/ Datenschutz

3.1 Die airsight GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftige Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

3.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich seinerseits, alle ihm im Zusammenhang mit dem Angebot wie auch der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist eine Weitergabe oder sonstige Verwendung der Inhalte der von der airsight GmbH erstellten Angebote nicht zulässig.

3.3 Die airsight GmbH verpflichtet sich, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck als zur Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse und zu internen Zwecken verwendet. Insbesondere erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine Weitergabe der Daten an Dritte.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der airsight GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der airsight GmbH bekannt werden.

5. Störungen bei der Leistungserbringung

5.1. Ist die Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung auf höhere Gewalt, einschließlich Hindernissen, Unfällen oder Störungen, die trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung angemessen.

5.2. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Staatshandlungen, Epidemien, Streik und Aussperrung, Embargo, Mangel an Transportkapazität sowie Naturereignisse.

5.3. Die airsight GmbH behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aus o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheitslage am Ort der Leistungserbringung als derart riskant einzustufen ist, dass eine Leistungserbringung nicht zumutbar ist. Bei der Einschätzung der Sicherheitslage sind die Reisehinweise und -warnungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. Die Entscheidung, ob die Sicherheitslage am Ort der Leistungserbringung als unzumutbar für die Leistungserbringung angesehen werden kann, obliegt der airsight GmbH.

5.4. Soweit die airsight GmbH berechtigt ist, aus o.g. Gründen vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

5.5. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die airsight GmbH auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.

6. Haftung

6.1. Die airsight GmbH haftet für Schäden, soweit sie durch die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht werden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der airsight GmbH zurückzuführen sind.

6.2 Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn u.ä. haftet die airsight GmbH nicht. Insbesondere wird keine Haftung für solche Schäden übernommen, die auf mangelhafte Durchführung eines Updates, einer Supportanweisung und/oder unzureichende Datensicherung zurückzuführen sind. Hat der Kunde Datensicherungen durchgeführt, so beschränkt sich die Haftung auf den Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

6.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung der airsight GmbH insgesamt auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme bzw. auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt ist.

6.4. Die airsight GmbH haftet in keinem Fall für solche Schäden, die durch die vertragswidrige Nutzung von Software durch den Kunden entstehen.

6.5. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungsobliegenheit für eine regelmäßige, angemessene Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren, zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.

6.6. Die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Verwendung von Software obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Haftung der airsight GmbH ist in allen Fällen aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.

6.7 Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadenersatzansprüche beträgt drei Monate, wenn der Kunde Unternehmer ist.

II. Lehrgänge

7. Vertragsabschluss

7.1.

a) Vertragsabschluss von öffentlichen Lehrgängen
Die Anmeldung zu den Lehrgängen muss unter Verwendung der von der airsight GmbH auf ihrer Internetseite bereitgestellten Anmeldemöglichkeit oder schriftlich (Brief, Fax) erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung mit allen nötigen Informationen. Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.

b) Vertragsabschluss von In-house-Lehrgängen
Der Kunde erhält auf Wunsch ein Angebot für den In-house-Lehrgang. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

7.2. Rechnungstellung und Zahlung

Die Kosten der gebuchten Leistungen werden nach Rechnungstellung durch die airsight GmbH zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen haben ohne Skontoabzug kosten- und spesenfrei zu erfolgen. Gebühren für Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu übernehmen.

8. Stornierung

a) Stornierung bei öffentlichen Lehrgängen
Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Sofern der Kunde am Lehrgang nicht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Der Kunde ist zur kostenfreien Stornierung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn berechtigt. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Gebühr von 30 % der vereinbarten Teilnahmegebühr nebst 100 % gebuchter Zusatzleistungen berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen eines Kunden wird der volle Rechnungsbetrag für die gebuchten Leistungen fällig.

Die airsight GmbH behält sich vor, Lehrgänge z. B. wegen geringer Teilnehmerzahl bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Bereits an die airsight GmbH bezahlte Rechnungsbeträge werden nach erfolgter Absage durch die airsight GmbH umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter bestehen nicht. Ergänzend wird dazu auf Punkt 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen verwiesen.
Im Falle einer späteren Absage des Lehrgangs in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) beschränkt sich die Haftung der airsight GmbH auf die Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungsbeträge. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter bestehen nicht.

b) Stornierung von In-house-Lehrgängen
Stornierungen von In-house-Lehrgängen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Beginn der In-house-Schulung wird eine Gebühr von 2.000 € fällig. Sollten der airsight GmbH Stornierungskosten für Reisebuchungen und Hotelübernachtungen entstehen, werden diese Kosten ebenfalls an den Kunden weitergeleitet.  
Bei späteren Stornierungen werden 80 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. 


Statt einer Stornierung des In-house-Lehrgangs durch den Kunden besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren, so dass Stornierungsgebühren ggf. entfallen.
Sofern der In-house-Lehrgang in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) von der airsight GmbH abgesagt werden muss, wird zwischen der airsight GmbH und dem Kunden einvernehmlich ein neuer Termin vereinbart, um den In-house-Lehrgang nachzuholen.
Schadenersatzansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter für den abgesagten In-house-Lehrgang bestehen nicht. Ergänzend wird dazu auf Punkt 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen verwiesen.

9. Leistungen

a) Leistungen im Rahmen öffentlicher Lehrgänge
Grundlage jedes Lehrgangsvertrages ist die im jeweils aktuell gültigen Lehrgangsprospekt oder im Internet veröffentlichte Lehrgangsbeschreibung, wobei unumgängliche Abweichungen (z.B. Austausch eines Referenten wegen Krankheit) möglich sind.

b) Leistungen im Rahmen von In-house-Lehrgängen
Der Leistungsumfang für In-house-Lehrgänge ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, wobei unumgängliche Abweichungen (z.B. Austausch eines Referenten wegen Krankheit) möglich sind.

10. Rechte an Schulungsunterlagen

Die airsight GmbH ist Inhaberin der Rechte an den Schulungsunterlagen. Der Kunde ist nicht befugt, Schulungsmaterial ohne vorherige schriftliche Zustimmung der airsight GmbH zu vervielfältigen oder an Dritte herauszugeben. Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Schulungsunterlagen zu digitalisieren oder unter Verwendung elektronischer Systeme zum Download bereitzustellen oder gewerblich zu nutzen.

III. Gemeinsame Schlussbestimmungen

11. Rechte Dritter

Die airsight GmbH stellt den Vertragsgegenstand frei von Rechten Dritter, welche die vertragsgemäße Benutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden behindern oder ausschließen, zur Verfügung. Dies bezieht sich nur auf den Vertragsgegenstand in seiner vom Anbieter gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung sowie auf autorisierte und herausgegebene Updates und Bug-Fixes. Sollten dennoch Dritte die Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden geltend machen, so ist dieser verpflichtet, die airsight GmbH umgehend schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde darf von sich aus keine Ansprüche Dritter anerkennen.

12. Gerichtsstand/ Salvatorische Klausel

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten zwischen der airsight GmbH und dem Kunden ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit eines Bestandteils dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit eines Bestandteils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

Berlin, 18.06.2025