Analyse von Flugverlaufsdaten als Grundlage der Fluglärmberechnung
Für Deutschland sind gemäß Fluglärmgesetz (FluLärmG) an Verkehrsflughäfen Fluglärmschutzzonen auszuweisen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu schützen. In die Berechnung dieser Lärmschutzzonen fließen neben Flugbewegungszahlen und Luftfahrzeuggruppen des Prognosezeitraums auch Flugstrecken mit ein. Neben den im Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP) veröffentlichen Flugverfahren schreibt das FluLärmG hierzu vor, dass Abweichungen von den offiziellen Flugverfahren anhand der Analyse von Radarspuren bei der Berechnung der Lärmschutzzonen berücksichtigt werden müssen.
Die Abweichung von veröffentlichten IFR-Flugverfahren mittels sog. „directs“ (Direktfreigaben der Flugsicherung) ist oftmals Gegenstand von Diskussionen zwischen Bewohnern im Umfeld von Flughäfen, Flugsicherung, Airlines, Flughafenbetreiber und Luftfahrtbehörden. Direktfreigaben werden im Einzelfall durch die Flugsicherung aus Gründen der Kapazität, Effizienz, Sicherheitsaspekten oder meteorologischen Bedingungen erteilt. Die Berücksichtigung dieser „flugbetrieblichen Praxis“ ist für die Berechnung der Lärmschutzzonen von großer Bedeutung, da hiermit das reale Flugverhalten der Luftfahrzeuge auf dem Weg vom/zum Flughafen in die Lärmberechnung mit einfließt.
Image Description: Red - Departure radar tracks, Turquoise - Resulting backbone from radar track analysis, Blue - Flight track corridors
Bei der Modellierung der Flugstrecken im Rahmen der Berechnung der Lärmschutzzonen stellt sich dabei die Kernfrage, wo die An- und Abflugwege von Luftfahrzeugen verortet sind. Hierfür können verschiedene Informationsquellen herangezogen werden:
Das AIP enthält Informationen zu den veröffentlichten IFR-Flugverfahren am jeweiligen Flughafen mit Wegpunkten, Mindesthöhen, Fluggeschwindigkeiten etc.
Radardaten (bspw. Flugverlaufsdaten basierend auf Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System – FANOMOS oder ADS-B Daten) enthalten die realen Flugverläufe von einzelnen Flugbewegungen, die aufgrund von Direktfreigaben mittels Radarvectoring (Kursanweisungen von der Flugsicherung per Sprechfunk) oder Direct Routing (Genehmigung des kürzesten Weges zum nächsten Navigationspunkt durch die Flugsicherung) von den offiziellen Flugverfahren gemäß AIP abweichen können.
airsight analysiert die Radardaten daher wie folgt:
Abgleich des realen Verlaufs gemäß Radardaten mit AIP-Flugverfahren
Ermittlung Flugkorridore gemäß statistischer Analysemethoden, um die reale Streuung einzelner Radarspuren entlang des Flugwegs (lateral und vertikal) zu berücksichtigen
Weitere statistische Analysen zu Start- und Landebahnnutzung, Betriebsrichtungsverteilung, Luftfahrzeugtypen sowie Validierung mit Flugplandaten.
Die so gewonnenen Erkenntnisse der Radardatenanalyse dienen als Grundlage zur Festlegung der Flugstrecken innerhalb der Fluglärmberechnung (Datenerfassungssystem, DES). Unser Artikel zu Datenerfassung und Fluglärmberechnung im Planfeststellungsverfahren bietet hierzu weiterführende Informationen.
Image Description: Example overlay radar tracks vs. AIP routes
airsight bietet entsprechend Dienstleistungen zum Thema Fluglärm, u.a. Datenanalyse, Modellierung und Berechnung von Fluglärmkonturen gemäß FluLärmG (AzB/AzD) bzw. Landeplatz-Fluglärmleitlinie und Lärmschutzzonen für Flughafen- und Flugplatzbetreiber, Behörden, Flugsicherungsdienstleister und andere relevante Akteure an.
Wenn Sie mehr über airsights Dienstleistungen rund um Fluglärm erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere Seite zum Thema Nachhaltige Luftfahrt. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail zu allen fluglärmbezogenen Fragen, die Sie mit uns besprechen möchten!
Key Facts