Luftfahrthindernisse und Anlagenschutzbereiche
airsight und seine Partner assistieren Flugplatzbetreibern, Luftraumnutzern und Projektkoordinatoren dabei, den Einfluss von Luftfahrthindernissen auf die flugbetriebliche Sicherheit und auf Flugsicherungsanlagen zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit zu entwickeln.
Überblick
Ein sicherer Flugbetrieb erfordert eine kontinuierliche Überwachung von Luftfahrthindernissen sowie die Freihaltung relevanter Hindernisbegrenzungsflächen, welche u.a. im ICAO Annex 14, den EASA Certification Specifications, im ICAO DOC 8168 PANS-OPS oder auch in nationalen Regularien manifestiert sind.
Hindernisbegrenzungsflächen um Flugplätze und Verfahrensschutzräume von Instrumenten-flugverfahren dienen der Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebes. Nicht immer können diese Bereiche jedoch freigehalten werden. Die verschiedenen Regularien erlauben in solchen Fällen die Untersuchung der Auswirkungen auf die flugbetriebliche Sicherheit durch sogenannte Aeronautical Studies.
Außerdem stellt die Analyse von Anlagenschutzbereichen einen ersten Schritt zur Bewertung des Störpotentials von Flugsicherungsanlagen bzw. CNS-Anlagen (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsanlagen) dar. Damit Bauvorhaben innerhalb der Anlagenschutzbereiche genehmigungsfähig sind, bedarf es weiterführender Untersuchungsmethoden, um das Störpotenzial für Flugsicherungsanlagen bewerten zu können.
airsights Kernkompetenz liegt in der Durchführung von Aeronautical Studies zur Bewertung von Luftfahrthindernissen auf die flugbetriebliche Sicherheit. Darüber hinaus analysiert und bewertet airsight zusammen mit renommierten Partnern etwaige Störungen an Flugsicherungsanlagen und unterstützt beim Entwicklungsprozess nationaler und internationaler Regularien, um die Luftfahrt sicherer zu machen.
airsight Services
Aeronautical Studies
Durchführung von Hindernisuntersuchungen zur Gewährleistung der flugbetrieblichen Sicherheit
Bauzonenplanung
Bestimmung von Bauzonen am Flugplatz oder in der Nähe von Flugsicherungsanlagen sowie Veröffentlichung eines Flächennutzungsplans
Baugenehmigungen
Unterstützung bei der Erlangung von Unbedenklichkeitserklärungen der Luftfahrtbehörde für Bauprojekte
Maximale Bauhöhe
Bestimmung der maximalen Konstruktionshöhe für Gebäude, Windenergieanlagen und andere Projekte unter Beachtung nationaler Regularien
Schnittstelle zu Luftfahrtbehörden
Aufzeigen technischer Lösungsansätze bei gegenläufigen Interessen der Luftraumnutzer und Projektentwickler
Verfahrensplanung
Flugroutenplanung unter Berücksichtigung bestehender und neuer Hindernisse im Flugplatznahbereich
Hindernisuntersuchung
Die Untersuchung der Auswirkungen von Luftfahrthindernissen auf die flugbetriebliche Sicherheit stellt eines der Spezialgebiete von airsight dar.
CNS Verträglichkeit
Gebäude und Objekte dürfen keine störenden Auswirkungen auf Flugsicherungsanlagen haben.
Windenergieanlagen & Flugsicherheit
airsight bietet Projektentwicklern die erforderliche fachliche Beratung und Unterstützung zur Berücksichtigung aller Luftfahrtaspekte an.