Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen

airsight unterstützt Windparkbetreiber und Projektentwickler sowie Hersteller von Systemen für die „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK) bei der Umsetzung zur individuellen Ausrüstung von Windparks. 

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Malte Karger
Malte KargerAbteilungsleiter
+49 30 45803177 wind@airsight.de

Windenergieanlagen (WEA) können eine Gefahr für tieffliegende Luftfahrzeuge darstellen. Aus Gründen der Flugsicherheit müssen relevante Luftfahrthindernisse und WEA in der Nacht befeuert werden.

Die übliche Befeuerung von WEA in Deutschland besteht – unabhängig davon, ob sich ein Flugzeug oder Hubschrauber in der Nähe befindet oder nicht – aus dauerhaft rot blinkenden Lampen. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden und haben in der Vergangenheit oft zu Unmut bei der lokalen Bevölkerung geführt. 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlangt nunmehr die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen. Diese BNK-Systeme aktivieren bzw. deaktivieren die Befeuerung in Abhängigkeit von der Anwesenheit von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Windparks. Hierdurch soll u.a. die Akzeptanz der Windenergie und deren Ausbau in der Bevölkerung erhöht und die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.

Gemäß AVV sind BNK-Systeme durch eine vom BMVI benannte Stelle zu prüfen. Hierbei ist einerseits eine Baumusterprüfung für das BNK-System durchzuführen, andererseits sind die Systeme im jeweiligen Windpark hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten zu untersuchen (standortbezogene Erfüllung), welches die flugbetriebliche Prüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit eines BNK-Systems beinhaltet. 

airsight wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen benannt und kann somit die notwendige Baumusterprüfung mit den Herstellern von BNK-Systemen durchführen sowie die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen für den jeweiligen Windpark untersuchen. 

Flugbetriebliche Vorprüfung - BNK - airsight

In einer flugbetrieblichen Vorprüfung über die allgemeine Feststellung der Zulässigkeit des BNK-Systems werden luftverkehrsrelevante Aspekte am Standort des Windparks betrachtet. Die von airsight auf Basis von veröffentlichten Luftfahrtdaten definierten Prüfkriterien sind mit den Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer sowie der Bundeswehr abgestimmt und von denen anerkannt. 

Während der flugbetrieblichen Vorprüfung wird eine potenzielle Beeinträchtigung und Gefährdung des Flugbetriebs untersucht. Sofern eine solche für den Standort identifiziert wird, werden Lösungsansätze frühzeitig mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes abgestimmt. Falls sich in Ausnahmefällen ein BNK-System aufgrund lokaler Gegebenheit nicht mit den Anforderungen des Flugbetriebs harmonisieren lässt, kann in einer Befreiung von der Pflicht zur Ausstattung mit BNK-Systemen resultieren. 

Somit erfährt der Windparkbetreiber bzw. Projektentwickler in einem frühen Stadium der Planung des Windparks Klarheit hinsichtlich der Realisierbarkeit und Zulässigkeit eines BNK-Systems am jeweiligen Standort. 

Standortgutachten - BNK - airsight

Nachdem die allgemeine Zulässigkeit eines BNK-Systems am Standort mittels der flugbetrieblichen Vorprüfung festgestellt wurde, erfolgt die individuelle Betrachtung der Ausstattung eines Windparks mit einem BNK-System im Rahmen eines Standortgutachtens.  

In diesem werden gemäß der „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) zusätzlich zu den flugbetrieblichen Aspekten (siehe Vorprüfung) die lokalen Gegebenheiten sowie die Systemfunktionen am Standort betrachtet. Unter anderem müssen die Abdeckung des Wirkraumes (z.B. mögliche Abschattung durch Topografie und andere Hindernisse), die Anbindung an Windpark- und Kommunikationsnetzwerke sowie auch adäquate Schaltzeiten der Befeuerung sichergestellt sein. Zudem werden weitere systemische Elemente überprüft wie bspw. eine gültige Baumusterzulassung, eine funktionsfähige Infrarotkennzeichnung oder Prozesse zur Sicherstellung von systemseitigen Veränderungen. Die entsprechenden Nachweise fließen in eine gutachterliche Stellungnahme bzw. dem Standortgutachten ein. 

Diese bildet als Nachweisprüfung über die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen aus der AVV die Grundlage für die Genehmigung durch die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. 

Baumusterprüfung - BNK - airsight

Als eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) benannte Stelle prüft airsight während der Baumusterprüfung in umfangreichen Prüfprozessen die Auslegung und Funktionsfähigkeit von BNK-Systemen, welche auf dem Empfang und der Auswertung von Transpondersignalen basieren. 

Das Ziel der Baumusterprüfung ist es sicherzustellen, dass die geprüften BNK-Systeme alle Anforderungen aus den einschlägigen Vorschriften erfüllen und den hohen Sicherheitsstandards der Luftfahrt genügen. Die weitreichenden Prüfkriterien haben die Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit der BNK-Systeme im Blick. 

Hierbei wird nicht nur die Auslegung der BNK-Systeme untersucht, sondern auch in mehreren Befliegungen die Funktionsfähigkeit an Demonstrationsinstallationen auf bestehenden Windenergieanlagen (WEA) validiert.  

Die Befliegungen werden einerseits mit einem „klassischen Flugzeug“ durchgeführt. Darüber hinaus wird zusätzlich eine mit aufwändiger Technologie ausgestattete Drohne eingesetzt, um alle relevanten Flughöhen prüfen zu können. 

Zusammen mit dem Hersteller Lanthan Safe Sky wurde die Baumusterprüfung für das erste BNK-System basierend auf dem Empfang und der Auswertung von Transpondersignalen erfolgreich abgeschlossen. In einem mehrmonatigen Verfahren hat Lanthan Safe Sky alle Nachweise erbringen können, welche für die Prüfung der Systementwicklung und Funktionsfähigkeit gefordert wurden. 

Auch die Deutsche Windtechnik Steuerung GmbH konnte in enger Zusammenarbeit mit airsight die Baumusterprüfung ihres BNK-Systems abschließen. 

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