Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen
airsight unterstützt Windparkbetreiber und Projektentwickler sowie Hersteller von Systemen für die „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK) bei der Umsetzung zur individuellen Ausrüstung von Windparks.
Flugbetriebliche Vorprüfung
Flugbetriebliche Vorprüfung zur Feststellung über die allgemeine luftfahrtspezifische Zulässigkeit eines BNK-Systems am Standort
Standortgutachten
Nachweisprüfung über die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen gemäß den Vorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV)
Baumusterprüfung
Prüfung der Auslegung und Funktionsfähigkeit von BNK-Systemen als vom BMVI benannte Stelle bzw. Baumusterprüfstelle
[Translate to DE:] Windenergieanlagen (WEA) können eine Gefahr für tieffliegende Luftfahrzeuge darstellen. Aus Gründen der Flugsicherheit müssen relevante Luftfahrthindernisse und WEA in der Nacht befeuert werden.
Die übliche Befeuerung von WEA in Deutschland besteht – unabhängig davon, ob sich ein Flugzeug oder Hubschrauber in der Nähe befindet oder nicht – aus dauerhaft rot blinkenden Lampen. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden und haben in der Vergangenheit oft zu Unmut bei der lokalen Bevölkerung geführt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlangt nunmehr die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen. Diese BNK-Systeme aktivieren bzw. deaktivieren die Befeuerung in Abhängigkeit von der Anwesenheit von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Windparks. Hierdurch soll u.a. die Akzeptanz der Windenergie und deren Ausbau in der Bevölkerung erhöht und die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.

Gemäß AVV sind BNK-Systeme durch eine vom BMVI benannte Stelle zu prüfen. Hierbei ist einerseits eine Baumusterprüfung für das BNK-System durchzuführen, andererseits sind die Systeme im jeweiligen Windpark hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten zu untersuchen (standortbezogene Erfüllung), welches die flugbetriebliche Prüfung der Notwendigkeit und Zulässigkeit eines BNK-Systems beinhaltet.
airsight wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen benannt und kann somit die notwendige Baumusterprüfung mit den Herstellern von BNK-Systemen durchführen sowie die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen für den jeweiligen Windpark untersuchen.
Über airsight?
airsight ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Benannte Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Die verantwortlichen Mitarbeiter begleiten die Einführung von BNK-Systemen sowie die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen bereits seit mehreren Jahren
airsight’s ständiger Austausch mit dem BMVI sowie allen Landesluftfahrtbehörden und der Bundeswehr garantiert konstruktive Lösungsansätze bei der Entwicklung luftfahrtrelevanter Auflagen für ein BNK-System
Zügige luftfahrtspezifische Prüfung Ihres Standortes durch effiziente Prozesse zur Minimierung des Investitionsrisikos für ein BNK-System
Musterzulassung von BNK-Systemen der Hersteller Lanthan Safe Sky (LSS) und Deutsche Windtechnik (DWT) durch airsight
airsight hat jahrelange Erfahrung bei der fachlichen Beratung und Unterstützung von Projektentwicklern von Windenergieanlagen